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Öffentliche Arbeitsgelegenheit

Arbeitsgelegenheiten («1-Euro-Jobs») dienen dazu, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ferner dienen sie der Feststellung von Eignungs- und Interessenschwerpunkten, der Reduzierung der Hilfebedürftigkeit sowie der Unterstützung der Solidargemeinschaft.

Die geschaffenen Arbeitsverhältnisse müssen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen verhindern. Zumutbare, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (sog. Sozialrechtsverhältnisse) mit Arbeiten, deren Erledigung im öffentlichen Interesse liegt und die ohne die Förderung nicht, nicht in demselben Umfang oder erst später durchgeführt würden. Die Teilnehmenden erhalten ihr Arbeitslosengeld II (ALG II) weiter und bekommen zusätzlich eine angemessene Aufwandsentschädigung, die nicht auf die Leistung angerechnet wird. Über den ALG II-Bezug besteht weiter Versicherungsschutz in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Der Aufwand des Trägers kann durch eine Maßnahmekostenpauschale erstattet werden.

 

Aktuelles

01.02.2012

Knapp 2.000 Menschen weniger beziehen SGB II Leistungen

Arbeitslosigkeit leicht angestiegen – im Vorjahresvergleich deutlich gesunken

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26.01.2012

Gute Ergebnisse im Jahr 2011

Jobcenter konnte konjunkturelle Belebung nutzen und Effekte vor Ort verstärken

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10.01.2012

Weiter gute Aussichten für Ältere in der StädteRegion Aachen…

Fortsetzung der Perspektive 50plus im Jobcenter

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04.01.2012

In 2011 beziehen weniger Menschen SGB II – Leistungen

Zahl der Leistungsempfänger und der Arbeitslosen weiter rückläufig

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23.12.2011

Mehr Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket – aber noch nicht alle profitieren

Jobcenter verzeichnet steigende Anzahl an Anträgen der neuen Leistungen für Kinder

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