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Mehrbedarfe
In bestimmten Lebenssituationen können Mehrbedarfe gewährt werden. Dies gilt im Einzelnen für:
- werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
- Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder,
- Menschen mit Behinderungen, sofern Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen,
- kostenaufwändige Ernährung, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
Aktuelles
01.02.2012
Knapp 2.000 Menschen weniger beziehen SGB II Leistungen
Arbeitslosigkeit leicht angestiegen – im Vorjahresvergleich deutlich gesunken
mehr
26.01.2012
Gute Ergebnisse im Jahr 2011
Jobcenter konnte konjunkturelle Belebung nutzen und Effekte vor Ort verstärken
mehr
10.01.2012
Weiter gute Aussichten für Ältere in der StädteRegion Aachen…
Fortsetzung der Perspektive 50plus im Jobcenter
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04.01.2012
In 2011 beziehen weniger Menschen SGB II – Leistungen
Zahl der Leistungsempfänger und der Arbeitslosen weiter rückläufig
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23.12.2011
Mehr Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket – aber noch nicht alle profitieren
Jobcenter verzeichnet steigende Anzahl an Anträgen der neuen Leistungen für Kinder
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