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Mehrbedarfe

In bestimmten Lebenssituationen können Mehrbedarfe gewährt werden. Dies gilt im Einzelnen für:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder,
  • Menschen mit Behinderungen, sofern Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen,
  • kostenaufwändige Ernährung, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

Aktuelles

01.02.2012

Knapp 2.000 Menschen weniger beziehen SGB II Leistungen

Arbeitslosigkeit leicht angestiegen – im Vorjahresvergleich deutlich gesunken

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26.01.2012

Gute Ergebnisse im Jahr 2011

Jobcenter konnte konjunkturelle Belebung nutzen und Effekte vor Ort verstärken

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10.01.2012

Weiter gute Aussichten für Ältere in der StädteRegion Aachen…

Fortsetzung der Perspektive 50plus im Jobcenter

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04.01.2012

In 2011 beziehen weniger Menschen SGB II – Leistungen

Zahl der Leistungsempfänger und der Arbeitslosen weiter rückläufig

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23.12.2011

Mehr Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket – aber noch nicht alle profitieren

Jobcenter verzeichnet steigende Anzahl an Anträgen der neuen Leistungen für Kinder

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