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Anspruchsberechtigung
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Kinder erhalten bis zum 14. Lebensjahr Sozialgeld, sofern Sie in einem Haushalt mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben.
Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Als hilfebedürftig gilt, wer den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken kann.
Aktuelles
Knapp 2.000 Menschen weniger beziehen SGB II Leistungen
Arbeitslosigkeit leicht angestiegen – im Vorjahresvergleich deutlich gesunken
mehrGute Ergebnisse im Jahr 2011
Jobcenter konnte konjunkturelle Belebung nutzen und Effekte vor Ort verstärken
mehrWeiter gute Aussichten für Ältere in der StädteRegion Aachen…
Fortsetzung der Perspektive 50plus im Jobcenter
mehrIn 2011 beziehen weniger Menschen SGB II – Leistungen
Zahl der Leistungsempfänger und der Arbeitslosen weiter rückläufig
mehrMehr Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket – aber noch nicht alle profitieren
Jobcenter verzeichnet steigende Anzahl an Anträgen der neuen Leistungen für Kinder
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