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Anspruchsausschluss

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. Krankenhaus, Therapieeinrichtungen) untergebracht sind, erhalten hingegen keine Leistungen. Diese Personen können auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), bei ihrer zuständigen Kommune erhalten.

Grundsätzlich haben auch Auszubildende, Schüler und Studenten keinen Leistungsanspruch. Für sie kann ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem SGB III oder auf Leistungen nach dem BaFöG bestehen. Diese Anträge sind bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

Aktuelles

01.02.2012

Knapp 2.000 Menschen weniger beziehen SGB II Leistungen

Arbeitslosigkeit leicht angestiegen – im Vorjahresvergleich deutlich gesunken

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26.01.2012

Gute Ergebnisse im Jahr 2011

Jobcenter konnte konjunkturelle Belebung nutzen und Effekte vor Ort verstärken

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10.01.2012

Weiter gute Aussichten für Ältere in der StädteRegion Aachen…

Fortsetzung der Perspektive 50plus im Jobcenter

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04.01.2012

In 2011 beziehen weniger Menschen SGB II – Leistungen

Zahl der Leistungsempfänger und der Arbeitslosen weiter rückläufig

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23.12.2011

Mehr Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket – aber noch nicht alle profitieren

Jobcenter verzeichnet steigende Anzahl an Anträgen der neuen Leistungen für Kinder

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