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Leistungen zum Lebensunterhalt
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder "Hartz IV") orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus der Regelleistung sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
In Sonderfällen können unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise Mehrbedarfe und einmalige Leistungen auf Antrag gewährt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Relevant für die Höhe des Bedarfes ist, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine sogenannten Bedarfsgemeinschaft bilden.
Einkommen und Vermögen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Dies gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie während des Bewilligungszeitraumes erzielen. Sowohl auf Vermögen als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzungsbeträge.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird ehemaligen Beziehern von Arbeitslosengeld ein Zuschlag gewährt. In der Regel werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege - und Rentenversicherung übernommen.
Das Arbeitslosengeld II ist eine Leistung die allein aus Steuermitteln finanziert wird. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Arbeitslosengeld II können Sie nur erhalten, wenn Sie vorher einen Antrag stellen. Das Antragserfordernis gilt grundsätzlich für sämtliche Geldleistungen.
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